IHK-Übersetzerin

Die Prüfung zum IHK-Übersetzer hat das Ziel, dass eine Überprüfung der Fähigkeit zum Übersetzen gehobener wissenschaftlicher Texte nachgewiesen wird.

Zuerst kommt der schriftliche, in dem die Teilnehmer einen eigenen Text nach Vorgaben verfassen und Übersetzungen vornehmen müssen. Haben sie diesen Teil bestanden, folgt die mündliche Prüfung in Form eines Gesprächs. Wird auch dieses bestanden, so kann das vorläufige Ergebnis der Prüfungen bekannt gegeben werden.

Dies ist über die IHK möglich. Wenn die Anmeldung für die Prüfung eingereicht wird, müssen allerdings auch die nötigen Qualifikationen benannt werden. Gefordert wird eine kaufmännische Ausbildung und eine Anstellung, die die tägliche Praxis vermuten lässt, was Übersetzungen in Kombination mit wirtschaftlichen Fragen anbelangt.
Darüber hinaus müssen sehr gute fremdsprachliche Fähigkeiten sowie das Wissen um die Techniken des Übersetzens nachgewiesen werden. Das geschieht in der Regel über die entsprechenden Teilnahmebestätigungen, die beim Abschluss diverser Kurse gegeben werden.
Die Prüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Link-Tipp: Fernstudium Sprachen mit IHK-Prüfung

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert