Wo ist der Unterschied zwischen der freiberuflichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit?
Der Freiberufler muss sich bei der Aufnahme seiner Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.
Das Finanzamt nimmt dann die Einschätzung vor, ob es sich wirklich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt oder doch um eine gewerbliche. Ist letzteres der Fall, wird das Gewerbeamt verständigt und es müssen Gewerbesteuern gezahlt werden.
Das Finanzamt nimmt dann die Einschätzung vor, ob es sich wirklich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt oder doch um eine gewerbliche. Ist letzteres der Fall, wird das Gewerbeamt verständigt und es müssen Gewerbesteuern gezahlt werden.
Einfach ist es, wenn es sich um einen Katalogberuf handelt. Dieser ist im Einkommenssteuergesetz eindeutig als freier Beruf definiert. Auch die katalogähnlichen Berufe können noch ohne größere Schwierigkeiten eingeordnet werden. Wer hingegen einen Beruf ausüben will, der hier auch nicht genannt ist, bekommt Probleme. Er muss dem Finanzamt gegenüber deutlich erklären, warum es sich um einen freien Beruf handelt – in den meisten Fällen können die Zweifel des Finanzamts aber nicht überwunden werden.
Sowohl der Gewerbebetrieb als auch die Freiberuflichkeit werden selbstständig ausgeübt, die Tätigkeit muss nachhaltig sein und mit der Absicht ausgeübt werden, einen Gewinn zu erzielen.
Bei der Freiberuflichkeit wird viel Wert darauf gelegt, dass die für die Berufsausübung nötige Ausbildung vorhanden ist oder zumindest eine Qualifizierung für diese Tätigkeit – das kann auch ein besonderes Talent sein.