Nun ist der Garantiezins der Lebensversicherungen in die Diskussion geraten. Dieser garantierte Zins bildet die Grundlage für die Berechnung des Betrages, den ein Versicherter am Ende der Laufzeit seines Vertrages ausgezahlt bekommt. Dabei ist es unerheblich, ob Überschüsse durch den Versicherer erwirtschaftet werden und wenn ja, wie hoch diese sind.
Die Senkung des Garantiezinses würde die neu geschlossenen Verträge betreffen, ab dem 01. Januar 2012 also bzw. ab dem 01. Juli 2011, wenn der frühere Termin tatsächlich festgelegt werden sollte. Allerdings bleiben die Garantiezinsen für die älteren Verträge gleich hoch, was die Versicherer in Probleme stürzen könnte.
Sie sollen nach Aufforderung der BaFin nämlich dafür sorgen, dass sie mehr Rückstellungen erwirtschaften und das auch für ihre alten Verträge. Die so lange schon auf niedrigem Niveau verharrenden Zinsen sind der Grund für diese Maßnahme.
Die Erträge der Anleihen, die die Versicherer erhalten, würden laut Ansicht der Behörde nicht ausreichend hoch sein, damit die Ansprüche der Kunden auch befriedigt werden können. Bislang werden die alten Verträge, die zwischen 1995 und 2000 geschlossen wurden, mit 4 % verzinst.
Diese Verträge wären von einer Änderung betroffen. Dabei geht es übrigens um die klassischen Lebensversicherungen, andere Produkte, wie etwa Kombiversicherungen, sind nicht von der Diskussion betroffen.